LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Muss der Überbau geduldet werden?
Bei einem Überbau gilt Folgendes: Wird gegen den Überbau nicht rechtzeitig, das heißt nicht vor oder sofort nach der Grenzüberschreitung, Widerspruch eingelegt, so hat der Eigentümer des überbauten Grundstücks den Überbau zu dulden, soweit der überbauende Eigentümer nicht absichtlich über die Grunds