Der Balkon gehört nicht ohne Einschränkung zu den eigenen vier Wänden. Oft landen Streitfragen zwischen Nachbarn vor Gericht. Hier ein juristisches Reise-ABC für Balkonien.
Bergahorn im Topf
Vermieter können es ihren Mietern untersagen, auf ihrem Balkon einen Bergahorn anzupflan
Dieser Artikel (ID: 1460626) ist am 29.06.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 31), Wasserburger Zeitung (Seite 31), Mangfall-Bote (Seite 31), Chiemgau-Zeitung (Seite 31), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 31), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 31), Neumarkter Anzeiger (Seite 31).