Handyvertrag kann länger als 24 Monate laufen

Ein Handyvertrag kann unter bestimmten Umständen länger laufen als 24 Monate. Das entschied das Kölner Oberlandesgericht (Aktenzeichen 6 U 160/20). Dabei ging es um einen Mann, der den Vertrag seines Vaters übernommen hatte und fünf Monate vor Vertragsende ein neues Papier unterschrieb. Dafür bekam

Samstag, 20. Dezember 2025

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