LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Wie hoch sind die Freibeträge?
Die rechnerische Summe Ihres Vermögens über 700 000 Euro bedeutet nicht, dass Sie nach Abzug des Ehegattenfreibetrags von 500 000 Euro restliche 200 000 Euro versteuern müssten. Denn bestimmte Vermögensteile sind steuerfrei (zum Beispiel Familienheim, Hausrat bis 41 000 Euro, bestimmte Kulturgüter)