Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bayern Süd bietet wieder persönliche Beratungen vor Ort an. Das teilte die Organisation gestern mit. Die Beratungsstellen in München, Landshut, Regensburg, Passau, Rosenheim und Weiden sind demnach ab Mitte Juli wieder für Terminbesucher geöffnet. Eine telefonische Beratung ist unter folgender Nummer möglich: 0800/1000 480 15.
Ein freiwilliger Feuerwehrkommandant muss sein Einsatzfahrzeug nicht als Dienstwagen versteuern. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil das Kölner Finanzamt in die Schranken gewiesen, welches das Feuerwehrauto besteuern wollte. Obwohl der Mann mit dem Fahrzeug auch privat fahren durfte, sieht der 6. Senat des höchsten deutschen Finanzgerichts grundlegende Unterschiede zu einem normalen Dienstwagen (Aktenzeichen VI R 43/18). Der Kläger ist Angestellter und leitet ehrenamtlich die Freiwillige Feuerwehr seiner Gemeinde in Nordrhein-Westfalen. Die Gemeindeverwaltung stellte ihm dafür das Auto zur Verfügung. Laut Urteil war es ein typisches Einsatzfahrzeug: weiß und rot lackiert mit Schriftzug „Feuerwehr“, Blaulicht auf dem Dach. Die Nutzung für Privatfahrten ist demnach bei einem Leiter der Freiwilligen Feuerwehr keineswegs rein privat, sondern sachlich begründet – schließlich muss er jederzeit abrufbar sein, so der BFH.