Worauf es bei der Steuer ankommt

von Redaktion

Noch bevor man so richtig wegen der nahenden Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung in Panik geraten konnte, wurde der Termin auf Ende Oktober verschoben. Wichtig: Man sollte die Abgabe der Steuererklärung dennoch nicht auf die lange Bank schieben, sondern die Zeit nutzen, das Beste rauszuholen. Wir erklären, worauf es ankommt.

Welches Datum gilt jetzt genau?

Offiziell muss die Steuererklärung am 31. Oktober abgegeben werden. Weil dieser Tag ein Sonntag ist, gilt als konkrete Frist der Montag darauf, also der 1. November 2021. Wer einen Steuerberater einschaltet, hat Zeit bis zum 31. Mai 2022.

Kann man vielleicht noch später abgeben?

Eher nicht. Man sollte sich am besten den neuen Termin notieren, um die Abgabe nicht zu verpassen, rät Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Es ist zu erwarten, dass die Finanzämter Verlängerungen der Frist über den Herbst hinaus nur selten gewähren werden.

Wer muss die Erklärung eigentlich abgeben?

Die Pflicht, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, trifft Selbstständige, Gewerbetreibende, oft auch Arbeitnehmer, zunehmend auch Rentner. Besonders ins Gewicht fällt, dass viele Bürger im Jahr 2020 Kurzarbeitergeld bezogen haben, arbeitslos geworden sind oder Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten haben und deshalb eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen.

Wie wirkt sich das Kurzarbeitergeld aus?

Zwar sind solche Lohnersatzleistungen steuerfrei, sie unterliegen aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt: Sie erhöhen den Steuersatz für das übrige Einkommen, den das Finanzamt errechnet. Dadurch kann es zu Steuernachforderungen kommen.

Welche Tipps gibt es für das Corona-Jahr 2020?

Steuerexperte Daniel Schollenberger von Wolters Kluwer Tax & Accounting hat ein paar wichtige Hinweise: Die „Homeoffice-Pauschale“ gibt es nur für maximal 120 Tage à fünf Euro – damit sind es insgesamt 600 Euro Pauschale. Wichtig ist außerdem: Wer nicht im Betrieb war, darf auch keine Entfernungspauschale beantragen.

Was gilt bei einem Arbeitszimmer?

Wer einen separaten Raum als Arbeitszimmer nutzen kann, sollte dies bei der Erklärung angeben. Wichtig: Man kann nur den Kostenanteil für den Raum selbst ansetzen. Das heißt, Sie setzen die Wohnfläche ins Verhältnis. Und: Wer 2020 im Homeoffice gearbeitet hat, kann Telefonkosten bis maximal 20 Prozent oder höchstens 20 Euro pro Monat anrechnen lassen. mm

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