LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Elektroladestationen in der Wohnanlage
Nach dem Gesetz müssen grundsätzlich dann alle Eigentümer nach dem Verhältnis ihrer Eigentumsanteile die Kosten einer baulichen Maßnahme am Gemeinschaftseigentum tragen, wenn die Maßnahme mit mehr als zwei Drittel der abgegebenen Stimmen und der Hälfte aller Miteigentumsanteile von der Eigentümergem