LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Elektroladestationen in der Wohnanlage

von Redaktion

Nach dem Gesetz müssen grundsätzlich dann alle Eigentümer nach dem Verhältnis ihrer Eigentumsanteile die Kosten einer baulichen Maßnahme am Gemeinschaftseigentum tragen, wenn die Maßnahme mit mehr als zwei Drittel der abgegebenen Stimmen und der Hälfte aller Miteigentumsanteile von der Eigentümergemeinschaft beschlossen wurde, es sei denn, die Kosten sind unverhältnismäßig hoch. Gleiches gilt, wenn sich die Aufwendungen innerhalb eines angemessenen Zeitraums amortisieren, das heißt die Kosten durch Einsparungen, die auf die bauliche Maßnahme zurückzuführen sind, gedeckt werden (wie zum Beispiel bei einer Dämmung des Hauses). Bei Ihnen hängt also die Verteilung der Kosten der Installation von Wallboxen danach insbesondere von dem Beschluss Ihrer Eigentümergemeinschaft ab. Die Hausverwaltung kann dies nicht entscheiden. Dies ist Sache der Eigentümer. Sie sind es, die in einer Eigentümerversammlung die Installation der Wallboxen beschließen müssen. Wird die Maßnahme dann mit weniger als zwei Dritteln und mit weniger als der Hälfte der Miteigentumsanteile beschlossen, so tragen auch nur diejenigen, die dafür gestimmt haben, die Kosten. Nur sie dürfen dann aber auch die Wallboxen nutzen. Stimmen dagegen mehr als zwei Drittel mit mindestens der Hälfte der Miteigentumsanteile für die Maßnahme, so müssen sich grundsätzlich alle an den Kosten der Installation beteiligen (es sei denn, die Kosten sind unverhältnismäßig hoch). Unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben zur Kostenverteilung von baulichen Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum, kann die Gemeinschaft allerdings auch eine andere Verteilung beschließen. So kann zum Beispiel beschlossen werden, dass ganz unabhängig von der Anzahl der abgegebenen Stimmen nur diejenigen die Kosten zu tragen haben, die einen Kfz-Stellplatz beziehungsweise ein Kfz besitzen. Hierfür wäre dann ein entsprechender Antrag notwendig, den Sie (und/oder die übrigen betroffenen Eigentümer) in der Eigentümerversammlung stellen könnten.

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