Wer Geld an eine gemeinnützige Organisation spendet, kann steuerliche Vorteile haben, so die Lohnsteuerhilfe Bayern. Auch Spenden an Städte und Kommunen, die derzeit von der Hochwasserkatastrophe betroffen sind, erkenne das Finanzamt an. In welcher Höhe, sei vom Einkommen abhängig. Bis zu zwanzig Prozent der gesamten Einkünfte könne man steuerbegünstigt spenden.
Bei Spenden unter 300 Euro reicht ein vereinfachter Spendennachweis – also eine Überweisungskopie oder ein Kontoauszug. Das gilt auch für anerkannte Katastrophenfällen, wie das aktuelle Hochwasser: Die Finanzverwaltungen von NRW, Rheinland-Pfalz und Bayern lassen demnach bis zum 31. Oktober 2021 den vereinfachten Nachweis zu. Damit keine Zuwendungsbestätigung nötig ist, müssen die Spenden auf ein extra eingerichtetes Hochwasser-Sonderkonto gehen.