Facebook und VW verlieren, Lindt-Goldhase gewinnt

von Redaktion

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat gestern vier Entscheidungen mit Strahlkraft verkündet

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat gestern eine Reihe von Urteilen veröffentlicht. Hier eine Übersicht.

Facebook darf nicht einfach löschen

Facebook muss Beiträge einer Nutzerin und eines Nutzers wieder freischalten, die als Hassrede gelöscht worden waren. Das soziale Netzwerk müsse die Betreffenden darüber informieren, wenn es Beiträge entfernt habe. Bei einer beabsichtigten Sperrung des Nutzerkontos müssten die Betreffenden sogar vorab informiert werden und die Möglichkeit bekommen, sich dazu zu äußern. Die Nutzerin und der Nutzer hatten sich in dem Netzwerk verächtlich, aber nicht strafrechtlich relevant über Migranten geäußert. Facebook hatte die Beiträge wegen Verstoßes gegen seine Standards entfernt und die Konten vorübergehend gesperrt. Der BGH hob nun mehrere Urteile des Oberlandesgerichts Nürnberg auf und änderte sie ab: Facebook muss die Beiträge wieder freischalten. Es darf die Klägerin auch nicht noch einmal deswegen sperren. Die Geschäftsbedingungen seien unwirksam gewesen, weil sich Facebook darin nicht zur Information der Betroffenen verpflichtet habe und diese vor einer Sperrung keine Möglichkeit gehabt hätten, sich zu äußern, hieß es (Az. III ZR 179/20 u.a.).

Kollektivmarken rechtlich geschützt

Nicht jede Sau aus Hohenlohe darf ein „Hohenloher Landschwein“ sein, nicht jede Kuh aus der Region ein „Hohenloher Weiderind“. Der BGH hat anhand dieser Beispiele entschieden, dass regionale Herkunftsbezeichnungen für Lebensmittel nach deutschem Markenrecht geschützt sein können – auch wenn sie nicht nach EU-Kriterien als sogenannte geschützte geografische Angaben gelten. Für Kollektivmarken nach deutschem Recht gelten den Angaben nach strenge Vorgaben für Fütterung, und Haltung der Tiere, die beim Deutschen Patentamt hinterlegt seien (Az.: u.a. I ZR 163/19).

Das Gold des Goldhasen gehört Lindt

Der goldene Lindt-Schokohase muss seinen Glanz nur eingeschränkt teilen. Weil viele Verbraucher den Goldton mit Lindt verbinden, habe er den Status einer sogenannten Benutzungsmarke erlangt, so der BGH. Knapp 80 Prozent der potenziellen Käufer hätten die Farbe mit Lindt in Verbindung gebracht (Az. I ZR 139/20).

Klage verhindert Verjährung

Der Bundesgerichtshof hat mit einem weiteren Urteil im Abgasskandal Diesel-Klägern den Rücken gestärkt: VW-Dieselfahrer konnten gegebenenfalls noch bis Frühjahr 2020 auf Schadenersatz klagen, denn mit dem vorübergehenden Beitritt zur Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen wurde die Verjährung gehemmt, wie der BGH entschied (Az: VI ZR 1118/20). dpa/afp

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