LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Wer wird Ersatzerbe?

von Redaktion

Wegen der Adoption Ihrer Frau haben Ihre Kinder einen Freibetrag gegenüber ihrer Adoptivoma von 200 000 Euro pro Person. Wenn Sie die Erbschaft wie geplant ausschlagen, ist allerdings fraglich, ob Ihre Kinder Ersatzerben für Sie sind. Denn wer Ersatzerbe ist, hängt davon ab, was die Tante Ihrer Frau hierzu im Testament geregelt hat. Hat sie nicht ausdrücklich Ihre Kinder als Ihre Ersatzerben bestimmt, ist im Wege der Auslegung zu ermitteln, ob ein solcher Wille gegeben ist und dieser im Testament auch zum Ausdruck kommt. Alternativ könnte auch angenommen werden, dass Ihre Frau Ersatzerbin ist oder aber bezüglich des Ihnen zugewiesenen Anteils ersatzweise die gesetzliche Erbfolge gelten soll. Da bei einer Auslegung das Ergebnis meist sehr schwer vorherzusagen ist, sollte die Tante Ihrer Frau ihr Testament abändern und steuerlich optimieren, etwa dadurch, dass sie Ihre Kinder gleich zu Erben beruft.

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