Verbraucherschützer drohen angesichts der teils schleppenden Rückzahlung zu Unrecht gezahlter Gebühren an Bankkunden nach dem jüngsten BGH-Urteil mit weiteren Klagen. „Wenn wir jetzt nicht sehen, dass die unzulässigen Kontogebühren erstattet werden, dann werden wir in eine zweite Runde vor Gericht ziehen“, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), Klaus Müller. Möglich wäre zum Beispiel eine sogenannte Musterfeststellungsklage.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Ende April in einem Verfahren um die Deutsche-Bank-Tochter Postbank entschieden, dass Banken bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen (wir berichteten mehrfach).
Die Klausel, wonach Geldhäuser von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen können, wenn Kunden einer Änderung nicht binnen zwei Monaten widersprechen, benachteilige Kunden unangemessen.
Geldhäuser müssen Kunden nun im Nachhinein um Zustimmung zu den aktuellen Gebühren bitten. Zudem können Bankkunden Gebühren, die Kreditinstitute ohne explizite Einwilligung erhoben hatten, zurückfordern – nach Einschätzung der Stiftung Warentest rückwirkend bis zum 1. Januar 2018. Allerdings müssen Verbraucher dafür selbst aktiv werden.