Der Rentner
In zwei Jahren will Manfred Siebert (63) in Rente gehen. Seit 2002 zahlt der Angestellte, der geschieden ist, monatlich 162 Euro in einen Riester-Banksparplan. In der Ansparphase hat er nur wenig Kosten. Und beim Beratungsgespräch mit der Sparkasse gab es beim Abschluss des Vertrages tolle Rechenbeispiele für die zu erwartende Rente. Die liegen allerdings weit über dem, was Manfred Siebert tatsächlich in zwei Jahren bekommen wird. Der Angestellte fühlt sich falsch beraten und betrogen. Das Geldinstitut aber beruft sich auf unverbindliche Musterberechnungen. Sein angespartes Kapital kann er sich nicht auszahlen lassen, er muss es, so sieht es das Modell vor, in eine Rente umwandeln lassen. Dieser Verrentungszwang gilt für alle Riester-Verträge.
Das sagt der ZDF-Finanzexperte Saidi Sulilatu: „Ich kann verstehen, dass Manfred enttäuscht ist, weil er gezwungen ist, sein Geld aus einem günstigen Banksparplan in eine teure Rentenversicherung umwandeln zu lassen, die seine monatlichen Auszahlungen mindern wird. Er kann sich zwar zu Rentenbeginn bis zu 30 Prozent seiner Ersparnisse auszahlen lassen, muss diese aber noch versteuern.“
Die junge Familie
Elena (34) und Ole Michaelis (33) sind verheiratet und haben zwei kleine Kinder. Sie sagen: „Unsere Riester-Verträge sind uns zu teuer, verschlingen zu viele Gebühren und lohnen sich nicht.“ Das Ehepaar hat noch gut 30 Jahre bis zur Rente und spart seit 2013. Ein Blick in die Unterlagen ihrer fondsgebundenen Verträge zeigt: Die Abschluss- und Verwaltungskosten haben den Gewinn bisher aufgefressen. Mittlerweile hat Ole seinen Vertrag stillgelegt, Elena bespart ihren nur noch mit der minimalen monatlichen Einlage, um die staatliche Kinderzulage zu bekommen.
Das sagt der unabhängige Finanzexperte: „Die fondsgebundene Rentenversicherung hat die Riester-Rente aufgrund der hohen Kosten in Verruf gebracht. Bisher hat Ole 13 000 Euro angespart inklusive der staatlichen Zulagen, sein Vertrag ist aber aktuell nur 10 000 Euro wert. Für ihn macht es Sinn, das Modell stillzulegen. Elena spart den minimalen Betrag von 30 Euro monatlich, um die Grundzulage und die Kinderzulagen zu bekommen. Damit macht sie im Moment alles richtig.“
Der Single
Steven Schneider (31) ist ledig, berufstätig und hat keine Kinder. Weil er sich Sorgen um seine Rente macht, hat er 2019 einen fondsgebundenen Vertrag mit einer monatlichen Sparrate von 100 Euro abgeschlossen. Mit der wachsenden Kritik an dem Modell beschließt er, seine Rate auf fünf Euro pro Monat herabzusetzen.
Der Finanzexperte: „Steven hat einen viel zu teuren Vertrag mit einer Kostenquote von 3,5 Prozent abgeschlossen und das glücklicherweise noch gemerkt. Aber auch das Besparen mit fünf Euro monatlich macht in seinem Fall keinen Sinn. Also besser: ruhen lassen. Riester macht in seinem Fall nur Sinn, wenn er künftig als sehr gut verdienender Single seine Riester-Beiträge als Steuerersparnis einsetzen kann oder als Familienvater die Kinderzulage bekommt.
Die Alleinerziehende
Martina Kritz (56), Buchhalterin und Alleinerziehende einer 16-jährigen Tochter, entscheidet sich nach ihrer Trennung 2009 für einen Riester-Banksparplan.
Der Experte: „Das war grundsätzlich keine schlechte Entscheidung, weil er günstig ist und Martina ermöglicht, die Zulage mitzunehmen. Allerdings muss dieser Banksparplan später mal in eine Rente überführt werden und dabei werden Kosten anfallen.“ Deshalb empfiehlt er Martina minimal in den Vertrag einzubezahlen, in ihrem Fall sind das 70 Euro pro Monat. Wenn die Tochter in neun Jahren 25 wird, fällt die Kinderzulage weg. Dann sollte Martina ihren Vertrag bis zur Rente ruhenlassen. aki