Die Kosten des notariellen Testamentes ergeben sich aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), in dem die Gebühren für die Erstellung eines notariellen Testamentes fest geregelt sind. Die Gebühren hängen ab vom Wert des Vermögens des Erblassers. Eine Rolle spielt aber auch, ob lediglich eine Person testiert oder wie beim gemeinschaftlichen Testament zwei Ehegatten. Auch fallen zusätzliche Gebühren an, wenn in das Testament noch eine sogenannte Rechtswahl aufgenommen wird, die verhindert, dass nach Umzug in ein anderes Land plötzlich nicht mehr deutsches Recht gilt. Dadurch können sich vergleichsweise hohe Gebühren ergeben, von denen der Notar, anders als etwa ein Anwalt, der Sie bei der Erstellung eines privatschriftlichen Testamentes berät, nicht abweichen darf.
Kann man den Wert des Vermögens nicht selbst einschätzen, was insbesondere bei Immobilien durchaus schwierig sein kann, bietet es sich an, einmal bei der Immobilienabteilung der Bank nachzufragen, ob diese eine grobe Einschätzung des Verkehrswertes abgeben kann. Dies reicht für die Angabe gegenüber dem Notar aus. Soll dagegen der Wert ermittelt werden, um etwa auch eine steuerlich optimierte Vermögensnachfolge zu gestalten, sollten Sie sich von einem Steuerberater unterstützen lassen. Dieser kann den steuerlichen Wert ermitteln.