LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Wann die Zehnjahresfrist beginnt

von Redaktion

Ralf K.: „Meine Frau hat 2011 über einen Bauträger eine Appartementwohnung finanziert (Käufer war unsere Tochter), was per Baufortschritt zu bezahlen war. Bei Vertragsabschluss waren 25 Prozent der Bausumme fällig, da bereits mit dem Aushub der Tiefgarage begonnen worden war. Fertigstellung, Nutzungsbeginn und Erstbezug waren am 1. Mai 2012. Ab wann zählen die zehn Jahre Steuerfreibetrag für eine weitere Überlassungsschenkung einer Immobilie an unsere Tochter durch meine Frau?“

Im Gesetz selbst gibt es keine Vorschrift, die den Zeitpunkt einer solchen mittelbaren Grundstücksschenkung regelt. Damit die Finanzverwaltung aber in gleichen Fällen gleich entscheidet, gibt es ergänzend sogenannte Steuerrichtlinien. Diese sind eigentlich nur für die Finanzverwaltung bindend, für Sie als Steuerpflichtiger und mich als Steuerberater aber ebenfalls ein Hilfsmittel, an dem wir uns orientieren können. In den Erbschaftsteuerrichtlinien finden Sie eine Stelle, die uns hier weiterhilft. Die Fundstelle ist R E 9.1 Abs. 2 Erbschaftsteuergesetz. Hier steht, dass bei der Hingabe eines Geldbetrags zur Errichtung eines Gebäudes die Schenkung im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit des Gebäudes ausgeführt wird. In Ihrem Fall ist die Schenkung also am 1. Mai 2012 erfolgt.

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