Franz P.: „Wir haben unserem Sohn durch Überlassungsvertrag ein kleines landwirtschaftliches Anwesen mit Grund und Wald übertragen. Daneben haben wir ein Einfamilienhaus errichtet. Das wurde auch übergeben mit Wohnrecht auf Lebenszeit. Nun habe ich gelesen, dass bei Wohnrechtsvorbehalt die Zehnjahre
Dieser Artikel (ID: 1488196) ist am 13.08.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).