Immobilienkredite müssen in der Regel durch eine Grundschuld im Grundbuch abgesichert werden. Kleinere Bauspardarlehen – etwa für Modernisierungen – sind von dieser Pflicht laut Bausparkassen-Verordnung jedoch ausgenommen. Bisher waren entsprechende Darlehen bis zu 30 000 Euro von einem Grundbucheintrag befreit. Diese Grenze wurde nun auf 50 000 Euro angehoben. Das spart Grundbuchkosten.