Unwetterkosten teils absetzbar

von Redaktion

Unwetter haben in den vergangenen Wochen in Teilen Deutschlands große Schäden angerichtet. Auf die Betroffenen kommen oft hohe Ausgaben zu. Nicht immer hilft hier eine Versicherung. Denn oft fehlt der nötige Elementarschutz. Die gute Nachricht: Einen Teil der Kosten können sich die Betroffenen über ihre Steuererklärung zurückholen, erklärt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe. Laut aktuellem Katastrophenerlass können Geschädigte auch in Bayern Unwetter-Kosten als außergewöhnliche Belastung absetzen, solange sie nicht schon von einer Versicherung erstattetet wurden, oder es dafür finanzielle Hilfen gab. Das Finanzamt akzeptiert die Ausgaben innerhalb von drei Jahren nach dem Unwetterereignis.  dpa

Artikel 4 von 4