Essbarer Mantel für Obst und Gemüse

von Redaktion

Obst und Gemüse soll möglichst frisch auf den Tisch kommen, auch wenn es weite Transportwege hinter sich hat. Immer noch heißt die Lösung in vielen Fällen Plastik: Folienbeutel, Netze und Schalen aus Kunststoff prägen immer noch das Bild der Obst- und Gemüseregale vieler Supermärkte und Discounter. Doch es findet ein Umdenken statt: es wird mehr unverpackte Ware angeboten, Papier und Mehrwegnetze ersetzen Plastikschalen, großflächige Plastikfolien weichen kleinen Aufklebern. Und es werden neue, innovative Methoden zur Kennzeichnung und Verpackung eingeführt.

Auf Avocados, Kürbissen, Melonen, Äpfeln und Gurken prangt das Biosiegel immer öfter als „Natural Branding“. Dabei wird das Logo mit einem Laser in die oberste Schicht der Schale gebrannt. So lässt sich die Ware als Bioprodukt kennzeichnen, ohne dass dabei Verpackungsmüll anfällt. Das „Coating“ (eng. Ummantelung) soll ebenfalls helfen, Plastikmüll vermeiden, verfolgt aber noch ein weiteres Ziel: ein essbarer, geschmacksneutraler Überzug soll die Zellatmung der Früchte reduzieren und sie so länger frisch halten. Das könnte auch dabei helfen, unnötiges Wegwerfen aufgrund von Überreife oder Verderb zu vermeiden.

Derzeit gibt es zwei Verfahren auf dem deutschen Markt. In einem Fall handelt es sich um ein Überzugsmittel aus pflanzlichen Fetten. Dafür werden Fettstoffe zum Beispiel aus bei der Weinherstellung anfallendem Trester extrahiert. Das getrocknete und vermahlene Pulver wird schließlich wieder mit Wasser angerührt und auf die Früchte gesprüht. Chemisch handelt es sich dabei um Mono- und Diglyceride, die als Zusatzstoff E 471 bereits als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen waren und zum Beispiel in Süßigkeit, Back- oder Wurstwaren zu finden sind. Sie gelten als gesundheitlich unbedenklich. Seit 2019 ist E 471 nun auch zur Oberflächenbehandlung bestimmter exotischer Früchte erlaubt, zum Beispiel Melonen, Ananas, Mangos, Avocados und Zitrusfrüchte – bislang also nur für Obstsorten, deren Schale üblicherweise nicht verzehrt wird. Es bleibt abzuwarten, ob die Zulassung auf Früchte wie Äpfel, Erdbeeren oder Tomaten ausgeweitet wird.

Die zweite Methode bedient sich einer Mixtur aus natürlichen Zuckerresten und pflanzlichen Ölen, die sich aufsprühen lässt oder in die die Früchte eingetaucht werden. Laut Hersteller besteht sie aus zertifiziertem Palmöl, Sonnenblumenöl und Zucker aus Zuckerrohr. Der Zucker reagiert mit den Fetten zu sogenannten Zuckerestern. Sie gelten ebenfalls als unbedenklich und sind als Zusatzstoff E 473 zur Oberflächenbehandlung von Frischobst zugelassen. Daneben darf E 473 zum Beispiel auch zur Herstellung von Kuchen, Keksen, Speiseeis und Getränken verwendet werden.

Gekennzeichnet wird das – im Übrigen nicht billige – Coating-Verfahren entweder durch Angabe des Zusatzstoffes oder den allgemeinen Hinweis „gewachst“. Im Biobereich ist es aber nicht zugelassen.

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