Wegerisiko trägt Arbeitnehmer

von Redaktion

Für Pendler kann ein Streik im Personennahverkehr viel zusätzlichen Stress bedeuten. Einfach verspätet oder gar nicht am Arbeitsplatz zu erscheinen und sich dabei auf den Streik berufen, ist aber keine gute Option. „Der Arbeitnehmer ist derjenige, der das Wegerisiko trägt“, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Beschäftigte sind selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig am Arbeitsplatz zu erscheinen. Wer zu spät kommt, bekommt für diese Zeit unter Umständen kein Geld und riskiert womöglich sogar eine Abmahnung, sofern der Arbeitgeber nicht rechtzeitig informiert wird. Wird ein Streik schon mit Vorlauf angekündigt, können sich Pendler nicht einfach auf die Bahn verlassen, sondern müssen sich Alternativen suchen.  tmn

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