Aufgrund Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass Ihnen das Zweifamilienhaus gehört und Sie sowohl die Wohnung im ersten Stock als auch das Atelier vermieten. Haben Sie Zweifel an der Richtigkeit der Heizkostenabrechnungen, ist es sinnvoll, diese überprüfen zu lassen. Hierfür können Sie sich entweder an einen Fachanwalt oder an die Verbraucherzentrale wenden. Letztere bietet in ihren Beratungsstellen explizit eine individuelle Prüfung der Abrechnungen an. Sollte hiervon abgesehen die Heizungsanlage weiterhin und vermehrt störanfällig sein, sollten Sie überlegen, ob Ihre alte Anlage durch eine neue und funktionsfähige Anlage ersetzt werden kann, die dann auch den Anforderungen an energieeffiziente Heizungsanlagen entspricht. Sie sprechen zudem den energetischen Zustand des Ateliers an. Wenn das Atelier als Wohngebäude gilt, muss es dem Wohngebäude-Standard des Baujahres entsprechen – hier also 1995 –, nicht jedoch den heutigen. Dennoch könnte auch hier eine Modernisierung angedacht und die Wärmeisolierung erneuert werden. Unnötig hohe Heizkosten können so vermieden werden. Gehören die jeweiligen Gebäude/Wohnungen bzw. das Grundstück verschiedenen Eigentümern, so sollten Sie sich mit den übrigen Eigentümern in Verbindung setzen und sich mit ihnen über das weitere Vorgehen beraten. Handelt es sich um eine WEG, so können Sie die Problematik auf der nächsten Eigentümerversammlung ansprechen und bei Bedarf entsprechende Anträge stellen.