Ich kenne nicht die vertraglichen Bedingungen, zu denen Sie den Schließfach gemietet haben. Eine übliche Klausel ist aber, dass die Bank die Anfertigung neuer Schlüssel veranlassen kann, wenn ein Schlüssel verloren geht. Gibt es zwei Schlüssel und beide liegen nicht mehr vor, wird die Bank den Safe öffnen lassen. In beiden Fällen haftet der Mieter – hier also Sie – für alle Kosten. Da Sie Vertragspartner der Bank sind, muss diese sich auch nicht an die andere Person wenden. Sie könnten aber gegebenenfalls dann Regress bei Ihrem „Erben“ nehmen. Da ihm grundsätzlich kein Recht zusteht, den Schlüssel einzubehalten, könnten Sie auch die Rückgabe rechtlich, notfalls gerichtlich durchsetzen. Das könnten Sie ihm noch einmal klarmachen oder durch einen Anwalt mitteilen lassen. Ein Denkanstoß für Sie: Sie haben erst dann einen Erben, wenn Sie tot sind. Vielleicht sollten Sie überlegen, ob Sie vielleicht eine andere Person testamentarisch zum Erben ernennen wollen (sofern Sie nicht beispielsweise durch ein gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag an den jetzigen „Erben“ gebunden sind).