Es gibt eine Frist, da Sie die vermietete Eigentumswohnung käuflich erworben haben und nunmehr beabsichtigen, diese wieder zu veräußern. Mithin handelt es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft. Die Frist beträgt zehn Jahre zwischen Anschaffung und Veräußerung. Maßgebend für die Spekulationsfrist ist das Datum des notariellen Kaufvertrages. Unerheblich sind die Grundbucheintragung, der Übergabetermin und die Zahlungsdaten des Kaufpreises. Der sogenannte Spekulationsgewinn ist steuerpflichtig.