LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Kinderlärm vom Nachbargrundstück

Der BGH hat mehrfach entschieden, dass Kinderlärm vom Nachbargrundstück grundsätzlich hinzunehmen ist. Für Spielplätze und Kindertagesstätten ist dies sogar explizit in der Bundesimmissionsschutzverordnung geregelt. In welchem Maße der Lärm zu dulden ist, hängt aber vom Einzelfall ab. So kann beispi

Montag, 22. Dezember 2025

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