LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Kinderlärm vom Nachbargrundstück
Der BGH hat mehrfach entschieden, dass Kinderlärm vom Nachbargrundstück grundsätzlich hinzunehmen ist. Für Spielplätze und Kindertagesstätten ist dies sogar explizit in der Bundesimmissionsschutzverordnung geregelt. In welchem Maße der Lärm zu dulden ist, hängt aber vom Einzelfall ab. So kann beispi