Der BGH hat mehrfach entschieden, dass Kinderlärm vom Nachbargrundstück grundsätzlich hinzunehmen ist. Für Spielplätze und Kindertagesstätten ist dies sogar explizit in der Bundesimmissionsschutzverordnung geregelt. In welchem Maße der Lärm zu dulden ist, hängt aber vom Einzelfall ab. So kann beispielsweise von Eltern älterer Kinder verlangt werden, dass diese ihre Kinder mäßigen, insbesondere in den gemeindlich vorgeschriebenen Ruhezeiten. Generell würde ich zu einem Gespräch mit den Nachbarn raten, nur dürfte dies in Ihrem Fall wohl kaum erfolgversprechend sein.