LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Lässt sich der Freibetrag nutzen?
Der Freibetrag zwischen Ehegatten beträgt 500 000 Euro. Bei einer Schenkung eines Elternteils an ein Kind oder bei einer entsprechenden Erbschaft beträgt der Freibetrag je Elternteil 400 000 Euro. Bei Enkelkindern beträgt der Freibetrag je Enkelkind 200 000 Euro. Die Freibeträge greifen immer für ei