Wer einen Versicherungsvertrag vorzeitig kündigt, sollte wissen: Wenn die Kündigung einmal ausgesprochen ist, kann dies nicht ohne Zustimmung des Versicherers zurückgenommen werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin.
Ob die Kündigung zum Beispiel einer Kapitallebensversic
Dieser Artikel (ID: 1502476) ist am 07.09.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).