Schwer erkrankt und für längere Zeit arbeitsunfähig. Gerade für hauptberuflich Selbstständige kann das schnell zu einem finanziellen Problem führen. Denn anders als bei Arbeitnehmern haben sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Wie
Dieser Artikel (ID: 1508839) ist am 17.09.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 33), Wasserburger Zeitung (Seite 33), Mangfall-Bote (Seite 33), Chiemgau-Zeitung (Seite 33), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 33), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 33), Neumarkter Anzeiger (Seite 33).