Wenn ein Mietwagen mit einem Kratzer oder angeblich nicht vollgetankt zurück auf den Hof der Mietwagenfirma rollt, kann es Ärger geben. Wer bereits erfolglos versucht hat, Ungereimtheiten mit der Mietwagenfirma zu klären, kann die Universalschlichtungsstelle des Bundes einbeziehen. Ein Onlineantrag
Dieser Artikel (ID: 1508841) ist am 17.09.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 33), Wasserburger Zeitung (Seite 33), Mangfall-Bote (Seite 33), Chiemgau-Zeitung (Seite 33), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 33), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 33), Neumarkter Anzeiger (Seite 33).