Zu Beginn eines Mietverhältnisses wird meist eine Kaution fällig. Vereinbart wird diese Sicherheitsleistung in der Regel im Mietvertrag, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Die Übergabe der Schlüssel muss erst erfolgen, wenn Mieter die Sicherheit geleistet haben. Bei Barkautionen oder Zahlung auf ein Kautionskonto sind Mieter auch berechtigt, die Sicherheit in drei monatlichen Teilzahlungen zu begleichen. dpa