Verwalter muss Beschluss umsetzen

Verwalter müssen Beschlüsse von Eigentümerversammlungen umsetzen. Tun sie das nicht, kann das ein Grund für eine Abberufung sein. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (Az.: 2-13 S 25/20), über das die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Nr. 16/2021) berichtet. Wird zum Beispiel trotz

Dienstag, 23. Dezember 2025

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