Verwalter muss Beschluss umsetzen

von Redaktion

Verwalter müssen Beschlüsse von Eigentümerversammlungen umsetzen. Tun sie das nicht, kann das ein Grund für eine Abberufung sein. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (Az.: 2-13 S 25/20), über das die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Nr. 16/2021) berichtet. Wird zum Beispiel trotz Beschluss eine Gebäudefeuerversicherung längere Zeit nicht abgeschlossen, müssen Eigentümer das nicht hinnehmen. Der konkrete Fall: Im Oktober 2018 wurde beschlossen, eine Gebäudeversicherung abzuschließen. Da dies bis März 2019 nicht gescha,h wurde die Wiederbestellung der Verwaltung angefochten. Das Urteil: Die Verwalterin habe ihre Pflicht verletzt. Eine derartige Lücke im Versicherungsschutz berge das Risiko des Totalverlustes.  dpa

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