Verwalter müssen Beschlüsse von Eigentümerversammlungen umsetzen. Tun sie das nicht, kann das ein Grund für eine Abberufung sein. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (Az.: 2-13 S 25/20), über das die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Nr. 16/2021) berichtet. Wird zum Beispiel trotz Beschluss eine Gebäudefeuerversicherung längere Zeit nicht abgeschlossen, müssen Eigentümer das nicht hinnehmen. Der konkrete Fall: Im Oktober 2018 wurde beschlossen, eine Gebäudeversicherung abzuschließen. Da dies bis März 2019 nicht gescha,h wurde die Wiederbestellung der Verwaltung angefochten. Das Urteil: Die Verwalterin habe ihre Pflicht verletzt. Eine derartige Lücke im Versicherungsschutz berge das Risiko des Totalverlustes. dpa