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Behörde verlangt Grundstücksverkauf

von Redaktion

Johann G.: „Meine Mutter ist 91 Jahre alt, nicht mehr geschäftsfähig und wird seit Jahren in einem Seniorenheim betreut. Zur künftigen Finanzierung des Aufenthalts ist Sozialhilfe beantragt. Die Behörde verlangt die Veräußerung des Anteils eines Grundstücks, dessen Hälfte meiner Mutter gehört, der Rest meinem Bruder und mir. Im Testament ist verfügt, dass der Anteil der Mutter mir zufallen soll als Ausgleich für frühere Benachteiligung. Es handelt sich um eine verpachtete, landwirtschaftlich genutzte Wiese von circa 0,23 Hektar. Der Bodenrichtwert beträgt laut Gemeindeverwaltung derzeit elf Euro pro Quadratmeter. Die Vollmacht für mich und meinen Bruder enthält keine Bevollmächtigung für Vermögens- und Grundstücksgeschäfte. Da ich auf die Übertragung des Teilgrundstücks Wert lege, könnte ich es kaufen. Wer kann als Veräußerer tätig werden? Wird ein „Freundschaftspreis unter Verwandten“ von der Sozialbehörde akzeptiert? Kann ich das Teilgrundstück als „vorweggenommenes Erbe“ als Schenkung erhalten und anschließend den Wert der Sozialbehörde zur Verfügung stellen? Wie wird der Wert ermittelt?“

Da Sie und Ihr Bruder keine öffentlich beglaubigte (Vorsorge-)Vollmacht haben, die zu Grundstücksverkäufen berechtigt, müsste vom Betreuungsgericht ein Betreuer für die Abwicklung des Verkaufs bestellt werden. Dieser muss dem Gericht ein Verkehrswertgutachten für das Grundstück vorlegen und das Gericht muss den Verkauf genehmigen. Ein „Freundschaftspreis“ wird abei nicht akzeptiert werden. Auch der Sozialhilfeträger würde keinen marktunüblichen Preis akzeptieren. Denn Sozialhilfe soll ja nur bekommen, wer nicht in der Lage ist, aus eigenen Mitteln seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Der Steuerzahler soll nicht einspringen, wenn Vermögen verschenkt wurde. Das wäre bei einem Verkauf unter dem Verkehrswert der Fall. Die Behörde könnte den Teil des Kaufpreises, der als Schenkung anzusehen wäre, von Ihnen fordern beziehungsweise den gesetzlichen Rückforderungsanspruch des verarmten Schenkers (also Ihrer Mutter) auf sich überleiten. Stattdessen könnten Sie versuchen, mit einem vom Gericht einzusetzenden Betreuer Ihrer Mutter den Kauf des Grundstücks zum Verkehrswert durchzuführen. Den Antrag auf Betreuerbestellung können Sie stellen. Alternativ könnten Sie die Kosten im Seniorenheim für Ihre Mutter übernehmen und das Grundstück im Erbfall wie testamentarisch verfügt erhalten.

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