Fast vier Millionen Menschen haben sich in Deutschland seit dem Beginn der Pandemie mit dem Corona-Virus infiziert. Hat sich ein Arbeitnehmer im Job mit dem Virus angesteckt, kann das unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall gelten. In diesen Fällen haben Erkrankte Ans
Dieser Artikel (ID: 1512212) ist am 23.09.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 28), Wasserburger Zeitung (Seite 28), Mangfall-Bote (Seite 28), Chiemgau-Zeitung (Seite 28), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 28), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 28), Neumarkter Anzeiger (Seite 28).