Wer seine Eigentumswohnung oder sein Haus vermietet, nutzt mitunter einen vorgefertigten Mietvertrag. Doch Vorsicht: Werden dabei einzelne Passagen nicht vollständig ausgefüllt oder angekreuzt, sind wesentliche Aspekte nicht geregelt, warnt die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer.
Ebenfalls
Dieser Artikel (ID: 1512211) ist am 23.09.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 28), Wasserburger Zeitung (Seite 28), Mangfall-Bote (Seite 28), Chiemgau-Zeitung (Seite 28), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 28), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 28), Neumarkter Anzeiger (Seite 28).