Hartz-IV-Empfänger werden nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox auch nach Erhöhung der Regelsätze zum 1. Januar 2021 nicht genug Geld zur Deckung ihrer Stromkosten erhalten. Für Alleinlebende belaufe sich die Lücke auf durchschnittlich 95 Euro pro Jahr. Zum 1. Januar 2022 steigt der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen um drei Euro auf 449 Euro pro Monat. Davon sind laut Verivox 36,44 Euro für die Begleichung der Stromrechnung vorgesehen. Die Stromkosten eines Singlehaushalts mit 1500 Kilowattstunden Verbrauch beliefen sich im Bundesdurchschnitt jedoch auf monatlich 44,33 Euro. dpa