LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Tausch von Immobilien
Der Tausch von Immobilien stellt ein entgeltliches Rechtsgeschäft in Höhe der korrespondierenden Werte und in Höhe des überschießenden Werts dar, der durch die Ausgleichszahlung kompensiert werden soll. Damit unterliegt der Tausch grundsätzlich der Grunderwerbsteuer. Eine Ausnahme von der Besteuerun