Nur weil Fitnessstudios während der Corona-Pandemie länger geschlossen blieben, dürfen Laufzeitverträge nicht einfach um diese Zeit verlängert werden. Das Landgericht Würzburg hat nun einem Betreiber untersagt, anderslautende Informationen unter den Mitgliedern zu streuen. Geklagt hatte der Verbrauc
Dieser Artikel (ID: 1515008) ist am 28.09.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 33), Wasserburger Zeitung (Seite 33), Mangfall-Bote (Seite 33), Chiemgau-Zeitung (Seite 33), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 33), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 33), Neumarkter Anzeiger (Seite 33).