Nur weil Fitnessstudios während der Corona-Pandemie länger geschlossen blieben, dürfen Laufzeitverträge nicht einfach um diese Zeit verlängert werden. Das Landgericht Würzburg hat nun einem Betreiber untersagt, anderslautende Informationen unter den Mitgliedern zu streuen. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der E-Mail-Anschreiben eines Fitnessstudios als irreführend kritisiert hatte. Darin habe es geheißen, der Vertrag eines Kunden verlängere sich automatisch um die Schließzeit. Das Gericht gab dem vzbv Recht.