Der Internet-Auftritt kommt locker leicht rüber und verspricht eine Steuererklärung quasi im Handumdrehen: „Meine Steuer mach ich online!“ , heißt es auf der Homepage des bundesweiten Steuer-Portals „Elster – Ihr Online-Finanzamt“. Die Steuererklärung – ein Kinderspiel also. Doch so einfach ist es nicht. Das Programm hat Mängel. Schon die Notwendigkeit eines Zertifikats, dessen Code-Nummer nach Tagen umständlich per Post eintrudelt, dürfte nicht jeden überzeugen. Ein offensichtlicher Mangel aber dürfte jedem auffallen, der (wie Selbstständige) Steuervorauszahlungen geleistet hat und versucht, das in „Elster“ einzutragen. Das geht nicht, Steuervorauszahlungen sind bei Elster nicht vorgesehen. Daher sind auch alle Steuervorausberechnungen falsch, die der Steuerpflichtige nach Absenden der Steuererklärung via Elster sekundenschnell erhält.
Das bayerische Finanzministerium bestätigt den Makel. Die Begründung erstaunt: Elster bilde „die bundesgesetzlich vorgeschriebenen Vordrucke digital ab“, schreibt das Ministerium auf Anfrage unserer Redaktion. Da es aber auf Papier keinen Vordruck gebe, in dem man eine Steuervorauszahlung eintragen kann, sei das auch digital nicht möglich. Das Ministerium bestätigt auch, dass der servicehalber nach der Bearbeitung der Steuererklärung via Elster versandte Bescheid die Steuervorauszahlung nicht berücksichtigt – also ebenfalls fehlerhaft ist.
Elster sei zwar „unter bayerischer Federführung“ entwickelt worden, über Ergänzungen könne Bayern aber „nicht alleine entscheiden“, heißt es weiter. Abschließend erklärt die Pressesprecherin: „Gerne nimmt Bayern auch Ihre Anregung zum Anlass, sich in der bundesweiten Abstimmung für eine mögliche Anpassung/Ergänzung des Programms einzusetzen.“
DIRK WALTER