Konrad G.: „Meine Frau und ich besitzen gemeinsam eine Immobilie, die wir selbst bewohnen. Wir haben beide ein gleichlautendes Testament, in dem wir unseren Sohn bei Ableben des Erstversterbenden zum Erben des Anteils des Verstorbenen einsetzen. Der derzeitige Wert der Immobilie beträgt etwa 750 000
Dieser Artikel (ID: 1517205) ist am 01.10.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).