Genügt ein handgeschriebenes Testament?

Konrad G.: „Meine Frau und ich besitzen gemeinsam eine Immobilie, die wir selbst bewohnen. Wir haben beide ein gleichlautendes Testament, in dem wir unseren Sohn bei Ableben des Erstversterbenden zum Erben des Anteils des Verstorbenen einsetzen. Der derzeitige Wert der Immobilie beträgt etwa 750 000

Montag, 22. Dezember 2025

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