LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Die Tochter als Hausverwalterin
Soll Ihre Tochter nach außen hin offiziell als Verwalterin des Hauses auftreten, so gibt es die Möglichkeit mit ihr einen Verwaltervertrag zu schließen, aus dem sich dann alle Befugnisse und Aufgaben Ihrer Tochter als Verwalterin ergeben. Da die Aufgaben und Befugnisse der Mietverwaltung gesetzlich