FINANZEN

Endspurt für die Steuererklärung

von Redaktion

Bis zum 2. November muss die Einkommensteuererklärung von 2020 beim zuständigen Finanzamt liegen. Zur Abgabe verpflichtet sind zum Beispiel Arbeitnehmer, die 2020 Kurzarbeitergeld in Höhe von mehr als 410 Euro oder andere Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen- oder Elterngeld erhalten haben.

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