Dürfen Arbeitnehmer Geschenke annehmen?

von Redaktion

Der Agentur-Kunde will ins Wellness-Hotel einladen, die Geschäftspartnerin schickt einen Restaurant-Gutschein: Dürfen Arbeitnehmer solche Geschenke annehmen? Und wie sieht es aus, wenn die Führungskraft sich als großzügig erweist?

„Geschenke des Arbeitgebers sind in der Regel unproblematisch“, sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Bei Aufmerksamkeiten von Kunden oder anderen Dritten sei hingegen immer äußerste Vorsicht geboten, so der Rechtsexperte. Häufig finden sich dazu Regelungen im Arbeitsvertrag oder in den Compliance-Vorgaben des Unternehmens. Darin kann die Annahme von Geschenken auch grundsätzlich oder ab einem gewissen Wert verboten werden, erklärt Bredereck. Häufig gebe es auch die Pflicht, dem Arbeitgeber Geschenke ab einem bestimmten Wert anzuzeigen. „Diese Pflichten sollte man sehr ernst nehmen, da andernfalls arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur fristlosen Kündigung drohen.“ Besonders streng sind die Regeln im Einkauf und bei Beamten. Probleme kann es außerdem geben, sobald ein Geschenk als Gegenleistung für eine bestimmte Handlung im Dienst verstanden werden kann. „Dann steht auch eine Strafbarkeit im Raum“, so Bredereck.

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