LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Sohn handelt gegen Willen der Mutter

Fritz D.: „Unsere Freundin, seit einiger Zeit dement, wurde von ihren Kindern entgegen ihrer Willenserklärung Anfang Februar in ein Pflegeheim, aber nicht in ihr Wunsch-Pflegeheim, gebracht. Ich machte ihren Sohn auf die Willenserklärung seiner Mutter aufmerksam und sagte ihm, dass eine baldige Unterbringung im Alten- und Pflegeheim (Wunschpflegeheim) im Heimatort vom Heimleiter zugesagt wurde. Leider reagierte er nicht darauf. Die Unterbringung konnte unsere Freundin sehr leicht selbst finanzieren. Meine Frage: Sind Kinder (Erben) an die Willenserklärung (Testament) ihrer Eltern rechtlich gebunden?“

Im Rahmen eines Testaments wird geklärt, was mit dem Vermögen im Falle des Todes geschehen soll. Das Testament entfaltet seine Wirkung erst nach dem Tod. Im Rahmen des Testaments kann nicht geregelt werden, im welchem Pflegeheim eine Unterbringung erfolgen soll. Aber im Rahmen einer Vorsorgevollmach

Samstag, 27. Dezember 2025

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