LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Sohn handelt gegen Willen der Mutter

von Redaktion

Fritz D.: „Unsere Freundin, seit einiger Zeit dement, wurde von ihren Kindern entgegen ihrer Willenserklärung Anfang Februar in ein Pflegeheim, aber nicht in ihr Wunsch-Pflegeheim, gebracht. Ich machte ihren Sohn auf die Willenserklärung seiner Mutter aufmerksam und sagte ihm, dass eine baldige Unterbringung im Alten- und Pflegeheim (Wunschpflegeheim) im Heimatort vom Heimleiter zugesagt wurde. Leider reagierte er nicht darauf. Die Unterbringung konnte unsere Freundin sehr leicht selbst finanzieren. Meine Frage: Sind Kinder (Erben) an die Willenserklärung (Testament) ihrer Eltern rechtlich gebunden?“

Im Rahmen eines Testaments wird geklärt, was mit dem Vermögen im Falle des Todes geschehen soll. Das Testament entfaltet seine Wirkung erst nach dem Tod. Im Rahmen des Testaments kann nicht geregelt werden, im welchem Pflegeheim eine Unterbringung erfolgen soll. Aber im Rahmen einer Vorsorgevollmacht kann der Aufenthalt und damit auch das Pflegeheim angeordnet werden. Ihre Freundin ist dement, eventuell hat Ihre Freundin ihrem Sohne eine Vorsorgevollmacht erteilt für den Fall, dass sie nicht mehr in der Lage ist, sich selbst um ihre eigenen Sachen zu kümmern. Unterstellt, der Sohn ist vorsorgebevollmächtigt und es bestehen konkrete Anhaltspunkte, dass der Bevollmächtigte nicht mehr entsprechend der Vereinbarung und im Interesse seiner Mutter handelt, kann eine Kontrollbetreuung beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Der Kontrollbetreuer würde dann den bevollmächtigten Sohn überwachen.

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