LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Wie regeln wir das Erbe?
Da Sie eine lebzeitige Übertragung der Wohnung an Ihren Sohn unter Nießbrauchvorbehalt nicht wünschen, könnten Sie stattdessen ein Testament machen, in dem Sie Ihre Frau zur Vorerbin einsetzen und den gemeinsamen Sohn zum Nacherben.
Bei einer solchen Regelung erbt für den Fall, dass Sie sterben, Ih