Musterklage für Prämiensparer

von Redaktion

Verbraucherschützer gehen mit Musterfeststellungsklagen gegen die Kündigung tausender Prämiensparverträge durch die Sparkasse Nürnberg und die Stadtsparkasse München vor. Darauf wies die Verbraucherzentrale Bayern am Freitag hin. Auch fehlerhafte Zinsberechnungen sollen demnach mit den Klagen korrigiert werden. „Es geht um viel Geld, das den Kundinnen und Kunden zusteht“, erklärte Sascha Straub, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Bayern. Rückenwind bekommen die beiden Musterklagen jetzt durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs, hieß es weiter. Dieser habe einen grundsätzlichen Anspruch der Prämiensparer auf Zinsnachzahlung bestätigt. An den beiden Musterklagen in Bayern beteiligten sich schon über 5000 Sparkassenkunden. „Es gibt noch viele tausend Betroffene, die diese kostenfreie Chance ebenfalls nutzen könnten“, sagt Straub. „Wer sich jetzt nicht kümmert, könnte sich später ärgern“, so der Finanzjurist weiter.

Fragen rund um die Musterfeststellungsklage beantwortet die Verbraucherzentrale Bayern an einem kostenlosen Infotelefon, hieß es in der Mitteilung. Zu erreichen sei dieses dienstags von 9 bis 12 Uhr unter 089/55 27 94 200. Alles Wissenswerte zur Klage gegen die Stadtsparkasse München sei im Internet abrufbar unter der Seite www.verbraucherzentrale-bayern.de/sskm. mm

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