LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Was ist der Behinderten-Pauschbetrag?

von Redaktion

Katharina K.: „Mein Ehemann ist seit vielen Jahren beihilfeberechtigt, weil die Summe seiner Einkünfte 2020 den Betrag von 20 000 Euro nicht überschreitet. Er hat einen Grad der Behinderung von 100 Prozent auf Dauer und die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson. Meines Wissens kann ein Behinderten-Pauschbetrag steuerlich geltend gemacht werden. Wird er vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen und mindert sein zu versteuerndes Einkommen, das für die Beihilfeberechtigung maßgeblich ist?“

Wenn Sie von „beihilfeberechtigt“ sprechen, nehme ich an, dass Ihr Mann einer Tätigkeit nachgeht, wodurch er durch die Bayerische Beihilfeverordnung (BayBhV) antragsberechtigt ist. Leider müssen wir die beiden Rechtsgebiete trennen. Für die Beihilfeberechtigung ist nach § 7 Abs. 4 Nr. 1 BayBhV der sogenannte Gesamtbetrag der Einkünfte maßgeblich; für die Steuerfestsetzung ist dagegen das zu versteuernde Einkommen (zvE) die maßgebliche Bemessungsgrundlage. Der Behinderten-Pauschbetrag wird dabei erst nach Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte abgezogen. Das zu versteuernde Einkommen wird in mehreren Schritten ermittelt. Auf der ersten Stufe wird die Summe der Einkünfte aller Einkunftsarten berechnet. Diese Summe wird in einem zweiten Schritt durch den Altersentlastungsbetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und den Freibetrag für Land- und Forstwirte vermindert. Die Differenz ergibt den Gesamtbetrag der Einkünfte, der für die Beihilfeberechtigung relevant ist. Für die Ermittlung der Steuer wird erst danach der Behinderten-Pauschbetrag im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen (und Sonderausgaben) abgezogen. Folglich ist der Behinderten-Pauschbetrag auf der Stufe des Gesamtbetrags der Einkünfte leider nicht berücksichtigungsfähig, sodass sich der relevante Betrag für die Beurteilung, ob eine Beihilfeberechtigung vorliegt, nicht mindert. Einkommenssteuerlich hingegen kann der Behinderten-Pauschbetrag steuermindernd berücksichtigt werden. Ich fürchte, die Beihilfeverordnung und das Einkommensteuergesetz sind nicht die einzigen Gesetze in Deutschland, die nicht aufeinander abgestimmt sind und so die Komplexität für uns alle völlig unnötig erhöhen.

Artikel 6 von 6