Urlaub: Wie Minijobber rechnen müssen

von Redaktion

Auch wer einem Minijob nachgeht, hat Anspruch auf bezahlten Urlaub. Darauf weist der Haufe-Verlag hin. Wie bei anderen Teilzeitbeschäftigungen auch muss der Anspruch aber im Einzelfall berechnet werden. Ausschlaggebend ist, an wie vielen Tagen der Arbeitswoche geringfügig Beschäftigte tätig sind.

Zur Berechnung des Urlaubsanspruchs gibt es eine Formel: Dazu multipliziert man die Zahl der eigenen Arbeitstage pro Woche mit 24. Das entspricht dem gesetzlichen Urlaubsanspruch von 24 Werktagen bei einer Sechs-Tage-Woche. Das Produkt teilt man wiederum durch sechs, also durch die Anzahl der Arbeitstage in einer Arbeitswoche von Montag bis Samstag. Kurz: individuelle Arbeitstage pro Woche x 24/6. Noch einfacher geht es mit Online-Tools, wie etwa dem Urlaubsrechner der Minijob-Zentrale.

Unterschiede ergeben sich dann auch beim Urlaubsentgelt. Es entspricht für jeden Urlaubstag der Höhe des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes, den der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs erhalten hat. Heißt: Zur Berechnung dividiert man den Verdienst der letzten 13 Wochen durch die Anzahl der in dieser Zeit geleisteten Arbeitstage. Diesen Wert multipliziert man wiederum mit der Anzahl der Urlaubstage.  dpa

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